Arbeitsplatz Büro

Das Arbeiten hat sich in den letzten Jahrzehnten verändert und so hat es auch der Arbeitsplatz im Büro. Wo beim Stichwort „Arbeitsplätze Büro“ einst jeder an einen Ort dachte, an den man sich morgens niederließ und abends wieder verließ, ist Arbeitsplatzgestaltung von heute von zahlreichen verschiedenen Arbeitsplatzmodellen geprägt. Diese hören auf Namen wie Desksharing, Hot Desk, oder Workbench. All diese Modelle eint, dass sie platzsparend, kostengünstig sowie effizient sind und der einzelne Mitarbeiter nicht mehr den eigenen Arbeitsplatz hat. Unabhängig davon, welches Arbeitsplatzkonzept für das eigene Unternehmen am besten funktioniert, reicht es in Deutschland nicht, einen Tisch mit Laptop und Stuhl für Mitarbeiter in einen x-beliebigen Raum zu stellen. Beim Büro Arbeitsplatz einrichten müssen Arbeitgeber die Regelungen zum Arbeitsschutz, welche in Deutschland im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verankert sind, befolgen. Darüber hinaus ist für die Büroarbeit die Berufsgenossenschaft Büroarbeitsplatz, die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VGB) zuständig. Unternehmer müssen darauf achten, dass Büroarbeitsplatz Vorschriften wie die Büro Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), die Büro Arbeitsstättenrichtlinien, die Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV) und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) befolgt werden. Diese Regelwerke beschreiben unter anderem:
Die DGUV Vorschriften (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) haben weitere Leitfäden herausgegeben, so werden im Paragrafen zu DGUV Büroarbeitsplatz weitere Maßnahmen für ein sicheres Arbeiten beschrieben.
Sie sehen, man muss bei der Planung von Arbeitsplätzen eine vieles beachten! Was zunächst simpel erscheint, erfordert tiefgreifende Kenntnisse in der Materie, sodass Arbeitsplätze langlebig funktional Bestand haben. Beim Einhalten der Richtlinien verfolgt man jedoch nicht nur gesetzliche Pflichten, sondern sorgt auch dafür, dass gesundheitlichen Problemen von Mitarbeitern vorgebeugt wird, was langfristig in zufriedeneren Mitarbeitern und besseren Unternehmenszahlen resultiert. Anstelle selbst mit der Planung loszulegen, empfiehlt es sich vom Start weg einen erfahrenen Planer einzubinden, welcher einem mit Rat und Tat zur Seite stehen kann! Das Team von büroform ist Experte in der Büroraumplanung mit mehreren Jahrzehnten Erfahrung und kann Sie bei dem Einrichten von Arbeitsplätzen exzellent unterstützen. Gemeinsam wird bei der Arbeitsplatzplanung eine „Checkliste Büroarbeitsplatz“ erstellt, bei der unter all Ihren Bedürfnissen die gesetzlichen Anforderungen mit in ein ganzheitliches Arbeitsplatzkonzept verwebt werden. Was entsteht, sind ganzheitliche Arbeitsplätze die gestalterisch zu Ihrem Unternehmen passen, in denen Mitarbeiter sich wohlfühlen, produktiv arbeiten können und durch das Einhalten der gesamten Regelwerke nachhaltige Mitarbeitergesundheit gewährleistet ist. Hier sehen Sie einen Auszug unserer Projekte:
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schreiben sie unsUnter einem Büroarbeitsplatz versteht man einen räumlichen Bereich, in dem Menschen innerhalb des betrieblichen Arbeitssystems mit Arbeitsmitteln und Gegenständen zusammenwirken. Der Arbeitsplatz ist die kleinste räumliche Struktureinheit eines Betriebs. Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) definiert Arbeitsplätze als Bereiche, in denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit tätig sind. Die Definition ist ähnlich dem Begriff „Beschäftigungsort“ im vierten Sozialgesetzbuch als der Ort, an dem die Beschäftigung tatsächlich ausgeübt wird.
Neben einem traditionellen Arbeitsplatzkonzept, bei dem jeder Mitarbeiter seinen Arbeitsplatz hat, gibt es neue Büroarbeitsplatzkonzepte die besonders platzsparend, kostengünstig und effizient sind. Diese sind:
Viele der neuen Arbeitsplatzmodelle haben ihren Ursprung in London genommen. Dort versuchte man zuerst getrieben durch die hohen Raummieten Arbeitsplätze kostengünstig zu optimieren und führte so das Teilen von Büroarbeitstischen ein.
Ein gutes Arbeitsplatzkonzept wird durch folgende Faktoren definiert:
Unter „Desksharing“ versteht man das Arbeitsplatzkonzept, an dem sich mehrere Mitarbeiter einen Arbeitsplatz teilen. In der Regel hat man hier an jedem Tag einen neuen Arbeitsplatz. Im Idealfall bezieht sich dies auf Mitarbeiter sowie Management. Der Vorteil dieses Arbeitsplatzkonzeptes ist es, dass Unternehmen ihre Räumlichkeiten besonders flexibel und optimal ausnutzen können. Der Nachteil kann sein, dass die „Arbeitsplatzsuche“, wenn sie nicht über ein Buchungssystem läuft, zu Unmut führen kann und manche Mitarbeiter sich an ihrem Arbeitsplatz „heimisch“ fühlen möchten.
Unter dem „Hot Desk“ Arbeitsplatzkonzept versteht man einen Ort, an dem wie beim Desksharing, kein Mitarbeiter seinen eigenen Arbeitsplatz hat. Spezifisch für das „Hot Desk“ Konzept ist es, dass die Arbeitsplätze über ein Buchungssystem gebucht werden und täglich neu verteilt werden.
Thinktanks sind sogenannte Raum-in-Raum Systeme, die vom Rest der Bürofläche abgeschirmt sind und als Ruhe- und Rückzugsbereiche fungieren. An Ihnen kann sowohl gearbeitet werden als auch Besprechungen abgehalten werden.
Eine „Workbench“ (Arbeitsbank) ist ein multifunktionales Schreibtischsystem, an dem flexibel je nach Konfiguration sowohl im Team als auch einzeln und konzentriert gearbeitet werden kann. Eine „Workbench“ ist offen für Veränderungen und einfach und schnell an verschiedene Bedürfnisse anpassbar.
„Touchdowns“ haben unterschiedliche Gestalt. Sie können multifunktionale Stehtische oder auch Lounges jeglicher Art sein. An diesen Arbeitsplätzen geht es primär darum, sich untereinander auf den neusten Stand zu bringen.
Unter „non-territorialen Arbeitsplätzen“ versteht man Arbeitsplätze, die nicht auf einen Ort bzw. ein Gebäude fixiert sind. Ein non-territorialer Arbeitsplatz kann überall sein, beispielsweise das Home-Office oder ein Café. Das Internet ist die wichtigste Voraussetzung für non-territoriale Arbeitsplätze da es Teams ortsunabhängig miteinander verbindet.
Bei der Gestaltung und Planung von Büroarbeitsplätzen muss eine Vielzahl an Dingen beachtet werden:
Es empfiehlt sich daher, einen Experten zur Hand zu nehmen, der einen bei der Gestaltung, Planung und Ausführung unterstützen kann. büroform ist ein solcher Experte und kann Sie unverbindlich zum Thema beraten.
Zur Gestaltung und Planung von Arbeitsplätzen gibt es folgende Regelungen:
In Deutschland sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, Sorge zu tragen, dass das Arbeiten ohne Gefährdung der physischen und psychischen Gesundheit stattfinden kann. Die gesetzlich vorgeschriebenen Regelungen legen hierfür die Basis.
Wenn Sie die gesetzlichen Vorschriften einhalten, halten Sie sich jedoch nicht nur an Ihre Verpflichtungen, sondern sorgen damit auch dafür, dass sich Mitarbeiter an ihren Arbeitsplätzen wohlfühlen, gesund bleiben und so auch produktiver arbeiten können.
Bei der Einrichtung von Büroarbeitsplätzen muss man sich im Vorfeld über die benötige Fläche im Klaren sein. Diese richtet sich nach vielen Faktoren wie der Mitarbeiteranzahl, der ausgeführten Tätigkeiten und den Räumlichkeiten, die neben den Arbeitsplätzen benötigt werden.
Ein guter Büroarbeitsplatz hält sich an die gesetzlich vorgeschriebenen Parameter, verfügt über ein Minimum der gesetzlich vorgeschriebenen Flächenanforderungen, ergonomische Büromöbel und eine der Arbeit entsprechende Beleuchtung, Akustik und Raumtemperatur. Darüber hinaus sollte ein guter Büroarbeitsplatz die Unternehmensphilosophie widerspiegeln.
Als Laie ist es nicht so einfach, wie man zunächst denken mag, einen Büroarbeitsplatz zu gestalten, es empfiehlt sich daher, Experten wie das Team von büroform zurate zu ziehen, welche einen bei der Gestaltung, Planung und Umsetzung unterstützen können. Nehmen Sie noch heute unverbindlich Kontakt auf.
Egal welche Tätigkeit dürfen als Arbeitsräume nur solche Räume genutzt werden, deren Grundfläche größer gleich 8 m² (für einen Arbeitsplatz) ist. Für jeden weiteren Arbeitsplatz müssen 6 m² gerechnet werden.
An einem Arbeitsplatz muss für jeden Mitarbeiter ausreichend Bewegungsfläche vorhanden sein, welche einen Wechsel der Arbeitshaltung und Ausgleichsbewegung während des Arbeitens gewährleistet. Diese Fläche muss mindestens 1,5 m² betragen.
Für die Tiefe der Bewegungsfläche gelten folgende Faktoren:
Befinden sich mehrere Arbeitsplätze nebeneinander, müssen zwischen den Arbeitsplätzen die Abstände größer gleich 1,20 m sein.
Zusätzlich zu der Fläche müssen Büroräume eine gewisse Mindestanforderung an die lichte Höhe erfüllen. Diese Anforderungen sind wie folgt:
Die Anzahl der Arbeitsplätze, die in einen Raum dürfen, ist gesetzlich geregelt und ist von der Grundfläche des Raumes abhängig und wird so berechnet. So ist beispielsweise die Minimumgrundfläche bei einem Großraumbüro mit 50 Personen bei 600 m², bei einem Büro mit 60 Personen bei 720 m². Grundsätzlich gilt das mehr Platz immer zu bevorzugen ist.
Bei der Planung von Arbeitsplätzen müssen die Verkehrswege ebenfalls berücksichtigt werden. Für die Verkehrswege ist eine minimale Breite von 0,5 m vorzusehen. Fluchtwege müssen mindestens 0,875 m sein. Funktionsflächen für Türen, Schubladen oder Büroschränke führen zu zusätzlichem Flächenbedarf.
Die technische Ausstattung, die ein Arbeitsplatz braucht, ist gänzlich von der Arbeit Ihres Unternehmens abhängig. Allgemein sollte es die Möglichkeit geben, einen PC oder Laptop zu positionieren sowie Licht individuell einstellen zu können. Gerne kann büroform Sie hierzu nutzerspezifisch beraten. Nehmen Sie einfach unverbindlich Kontakt auf.
Obwohl die akustischen Anforderungen je nach Arbeit unterschiedlich sind, sollte, um ein produktives Arbeiten zu gewährleisten, ein Lärmpegel von 55 Dezibel nicht überschritten werden.
An Büroarbeitsplätzen muss die Beleuchtung mindestens 500 Lux betragen. Je nach Tätigkeit kann die Anforderung auf 750 Lux steigen.
Für das Arbeiten im Sitzen ist eine Mindestraumtemperatur von 20 Grad Celsius beschrieben. Übersteigt die Raumtemperatur 30 Grad Celsius, ist der Arbeitgeber verpflichtet, wirksame Maßnahmen zur Verbesserung der Raumtemperatur zu ergreifen.
Unter Bewegungsflächen versteht man zusammenhängende Bodenflächen am Arbeitsplatz, welche erforderlich sind, um den Mitarbeitern bei ihrer Tätigkeit wechselnde Arbeitshaltungen sowie Ausgleichsbewegungen zu ermöglichen.
Unter Verkehrsflächen versteht man Laufwege zu den Arbeitsplätzen sowie den gesetzlich benutzen Betriebseinrichtungen (Heizung, Fenster, Elektroversorgung, WC). Verkehrswege ermöglichen den ungehinderten Zutritt zu den jeweiligen Bereichen.
Stellflächen sind Flächen, die für allerlei Arbeitsmittel verwendet werden. Dies ist unabhängig davon, ob die Arbeitsmittel den Boden berühren oder nicht.
Unter Funktionsflächen versteht man Bodenflächen, welche von beweglicher Einrichtung wie beispielsweise der Möblierung oder Arbeitsmitteln überdeckt werden.
Sicherheitsflächen sind „Abstandsflächen“, die erforderlich sind, um Gefährdungen von Mitarbeitern zu unterbinden.
Die gesetzlichen Anforderungen am Arbeitsplatz zum Schutz vor SARS-CoV-2 werden regelmäßig von der Bundesregierung an das aktuelle Pandemie geschehen angepasst. Allgemein gilt:
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